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SPD fordert Einschränkung des Waffengebrauchs

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat auf ihrer Klausur in Hermannsburg folgenden Beschluss gefasst:

 

 Waffengebrauch einschränken

Die Kriminalstatistiken verzeichnen einen starken Anstieg von Gewaltdelikten und belegen, wovon vielfältige Untersuchungen, Medienberichte und das Sicherheitsempfinden der Menschen künden: die Gewaltbereitschaft nimmt insbesondere bei Jugendlichen immer mehr zu. Diese Problemlage wird verschärft durch eine immer geringere Hemmschwelle bei dem Gebrauch von Waffen und durch eine leichte Zugänglichkeit von nicht der Waffenscheinspflicht unterliegenden Waffen.

Sowohl in Bremen und Bremerhaven als auch bundesweit häufen sich Vorfälle, bei denen Auseinandersetzungen mit Waffen wie z.B. gefährlichen Messern ausgetragen werden und mit schweren Verletzungen oder tödlich enden. Neben vielen anderen notwendigen Ansätzen zur Prävention von Gewaltkriminalität ist es daher notwendig, den Gebrauch von Waffen einzuschränken und stärker zu reglementieren.

Da Gewaltkriminalität unter Einsatz von Waffen zu einem erheblichen Teil an bestimmten Örtlichkeiten in Städten verübt wird, sind die Regelungen über das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit zu nutzen und zu verbessern. Der Bundestag hat im November 2007 ein Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes beschlossen, mit dem die Länder ermächtigt werden, das Führen von Waffen an bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen allgemein oder im Einzelfall zu verbieten oder zu beschränken. Ein noch weitergehendes Verbot enthält der Antrag, den das Land Berlin im Oktober in den Bundesrat eingebracht hat. Danach soll räumlich unbeschränkt allgemein verboten werden, bestimmte Waffen, insbesondere gefährliche Messer, zugriffsbereit mit sich zu führen. Der Antrag befindet sich zur Zeit zur Beratung in den Ausschüssen.

Schwerwiegende Gefahren gehen auch von Anscheinswaffen und Softair-Waffen aus. Auch diese Waffen fördern Aggression und Gewalt. Neben der Verletzungsgefahr durch die Geschosse von Softair-Waffen, haben diese wie auch Anscheinswaffen aufgrund der Ähnlichkeit mit echten Waffen ein lebensgefährliches Potential. Ihr Gebrauch ist daher ebenfalls möglichst weitgehend zu beschränken.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, 

1.     zu prüfen, auf welchen öffentlichen Straßen, Wegen oder Orten in Bremen und Bremerhaven ein Verbot des Führens von Waffen auf Grundlage der Ermächtigung in § 42 Absatz 5 Waffengesetz n.F. geboten bzw. vertretbar ist und eine entsprechende umfassende Rechtsverordnung zu erlassen. Hierbei hat der Senat alle Möglichkeiten der neuen Befugnis auszuschöpfen, um das Führen von Waffen, insbesondere im Umfeld von Schulen, Jugendeinrichtungen und Diskotheken, soweit wie rechtlich zulässig zu verbieten.

2.     den Antrag des Landes Berlin zur Änderung des Waffengesetzes hinsichtlich eines allgemeinen Verbots des Führens bestimmter Waffen (Ds. 701/07) im Bundesrat zu unterstützen,

3.     Vorschläge für ein weitgehendes Verbot des Erwerbs, des Besitzes, des Führens und Verbreitens von Waffen und Anscheinswaffen zu erarbeiten und sich auf Bundesebene bei der Novellierung des Waffenrechts für ihre Umsetzung und für eine drastische Verschärfung des Strafrahmens für Verstöße gegen das Waffengesetz einzusetzen und daraufhin zu wirken, den bisher bestehenden Bußgeldrahmen zugunsten eines Strafrahmens abzuschaffen.

4.     der Bürgerschaft (Landtag) bis Ende März 2008 über die Umsetzung dieses Antrags zu berichten.

 

 

  

 

Ein Kommentar

  1. Frank Schildt schrieb:

    Interessante Bilder zur Klausur der SPD Bürgerschaftsfraktion sind hier: http://www.frank-schildt.de/index.php?nr=355&menu=1
    zu finden.

    Freitag, 30. November 2007 um 12:31 | Permalink

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