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Ausschreibungspflicht in den Häfen?

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Für die SPD-Fraktion habe ich folgende Anfrage an den Senat gerichtet, die in der heutigen Fragestunde beantwortet wurde:

1. Fallen Miet- und Pachtverträge für Hafenanlagen nach Auffassung des Senats unter das europäische Vergaberecht und welche Konsequenzen wären daraus zu ziehen?

2. Wie will der Senat Einfluß darauf nehmen, dass es nicht zu negativen Folgen für die bremischen Häfen kommt?

Zu 1.:

Grundstücke für Hafenanlagen werden in den stadtbremischen Häfen im Erbbaurecht oder als Mietverträge vergeben, diese unterliegen nicht dem europäischen Vergaberecht.

Aufgrund der entsprechenden Mitteilung der Kommission über eine europäische Hafenpolitik wird gegenwärtig innerhalb der europäischen Häfen diskutiert, ob die Vergabe von Hafengrundstücken eine „Dienstleistungskonzession“ im europäischen Rechtssinne ist. Dies würde in der Praxis bedeuten, dass ein Verfahren für die Vergabe von Hafengrundstücken zu wählen ist, dass die Gebote der Transparenz und Nichtdiskriminierung des EG-Vertrages beachtet. Eine explizite Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes liegt hierzu noch nicht vor.

Zu 2.:

Die Küstenländer arbeiten mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in dieser Angelegenheit eng zusammen. Am 17.04.08, haben die norddeutschen Regierungschefs auf Initiative des Senators für Wirtschaft und Häfen - die für Hafenpolitik zuständigen Minister und Senatoren gebeten eine Bewertung der Mitteilung der Kommission über eine europäische Hafenpolitik vom 18. Oktober 2007 vorzunehmen und eine gemeinsame Position zu arbeiten.

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