
Für die SPD-Fraktion habe ich folgend Anfrage an den Senat gerichtet, die in der heutigen Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) wie folgt beantwortet worden ist:
1. Wie bewertet der Senat die initiative Bremerhavens, Kommunen ein Vorkaufsrecht bei Zwangsversteigerungen von „Schrottimmobilien“, die die Lebensqualität in Wohngebieten negativ beeinträchtigen, einräumen zu wollen?
2. Welche Bundes- bzw. Landesgesetze müssten für die Möglichkeit der kommunalen Einflussnahme auf Eigentumsübertragungen und Instandhaltungen von Immobilien mit Verwahrlosungstendenzen geändert werden?
3. In welcher Form ist der Senat bereit, die Initiative Bremerhavens für das Land Bremen zu unterstützen und welche Möglichkeiten der Finanzierung sieht er?
Zu Frage 1:
Aus Sicht des Senats verspricht die Stärkung der gemeindlichen Position durch das Einräumen eines Vorkaufsrechts im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens einen effektiveren Umgang mit verwahrlosten Privatimmobilien als dies bislang möglich ist. Da das Zwangsversteigerungsverfahren in erster Linie der Befriedigung von Gläubigeransprüchen dient, ist der Erfolg einer entsprechenden Gesetzesinitiative jedoch nicht abschließend zu beurteilen.
Zu Frage 2:
Nach dem jetzigen Kenntnisstand wäre eine Änderung des Zwangsversteigerungsgesetzes des Bundes notwendig, um die kommunale Position bei Eigentumsübertragungen zu verbessern. Ob es daneben andere ‑ ggf. effektivere ‑ Möglichkeiten zur Stärkung der Kommunen gibt, soll in dem in der Antwort zu Frage 3 beschriebenen Rechtsgutachten des Bundes geklärt werden.
In diesem Rahmen soll auch geprüft werden, wie Verwahrlosungstendenzen, die z.B. durch unterlassene Instandhaltungen ausgelöst wurden, begegnet werden kann. Dabei wird zu analysieren sein, welche Maßnahmen bereits durch das geltende Recht getragen werden und für welche weiteren Maßnahmen Gesetzesänderungen erforderlich sind.
Nach Fertigstellung des Gutachtens wird erkennbar sein, welche Gesetze ggf. geändert werden sollten.
Zu Frage 3:
Bereits im Februar 2008 fand auf Initiative des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa gemeinsam mit dem Magistrat Bremerhaven ein erstes Gespräch mit den Ländern Nordrhein-Westfalen und Saarland, der Stadt Pirmasens sowie des Deutschen Städtetages mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BMVBS zum Thema „Umgang mit privaten, innerstädtischen, verwahrlosten Immobilien“ statt.
Dabei haben die Vertreter der Länder und Kommunen sowie des Deutschen Städtetags auf die Bandbreite der unterschiedlichsten Problemlagen im Umgang mit verwahrlosten Immobilien hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, dass das vorhandene Städtebauförderungs- und Planungsrecht in schwierigen Einzelfällen nicht zu den gewünschten Ergebnissen führt.
Im Ergebnis des Gespräches mit dem Bund wurde vereinbart, dass dieser ein Rechtsgutachten im Rahmen des ExWoSt-Vorhabens „Eigentümerstandortgemeinschaften im Stadtumbau“ in Auftrag gibt, welches sich mit konkret benannten Problemen der Kommunen im Umgang mit verwahrlosten Immobilien auseinandersetzt und erfolgreiche Wege der Problembewältigung aufzeigt.
Der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa und der Magistrat der Stadt Bremerhaven haben dem Bundesbauministerium mit Schreiben vom 08.04.2008 eine detaillierte Beschreibung der Problemlage einschließlich konkreter Fragestellungen, die in die Angebotsabfrage an den Gutachter einfließen wird, zugearbeitet.

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