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Atomtransporte über bremische Häfen

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Meine Anfrage hat der Senat wie folgt beantwortet:

1. Wie viele Transporte mit radioaktivem Material haben in den vergangenen fünf Jahren über die bremischen Häfen stattgefunden?

Die nachstehende Tabelle zeigt die Anzahl Transporte der letzten 5 Jahre, die über die bremischen Häfen abgewickelt wurden.

Import

Export

Transit

Gesamt

2003

20

27

30

77

2004

26

32

50

108

2005

27

31

15

73

2006

44

31

21

96

2007

51

24

29

104

Gesamt

168

145

145

458

2. In welchem Umfang und in welcher Art und Weise waren damit Transporte und Lagerungen des radioaktiven Materials auf dem Gebiet des Landes Bremen verbunden?

Im Bereich des Im- und Exportes wurden in den letzten 5 Jahren hauptsächlich LKW’s für den Zu- und Ablauf zum Hafen eingesetzt.

Im Jahre 2003 gab es 42 Transporte per LKW, 3 per Bahn und 2 per Schiff.
Im Jahre 2004 gab es 51 Transporte per LKW, 2 per Bahn und 3 per Schiff.
Im Jahre 2005 gab es 48 Transporte per LKW, 7 per Bahn und 2 per Schiff.
Im Jahre 2006 gab es 71 Transporte per LKW, 4 per Bahn und 0 per Schiff.
Im Jahre 2007 gab es 59 Transporte per LKW, 16 per Bahn und 0 per Schiff.

Für den Transitverkehr über die bremischen Häfen wird das Schiff als Transportmittel eingesetzt. Insgesamt wurden 2003 30 Transporte, 2004 50 Transporte, 2005 15 Transporte, 2006 21 Transporte und 2007 29 Transporte per Schiff durchgeführt.

Radioaktive Güter werden nach den Sicherheitsbestimmungen des Abschnitts 4 der Bremischen Hafenordnung direkt umgeschlagen, so dass es zu keiner Lagerung im Hafengebiet kommt. Lediglich die freigestellten radioaktiven Stoffe (enthalten nur geringe Mengen an Radioaktivität) können transportbedingt in einem gesicherten Umschlagsbereich entsprechend der Vorschriften der bremischen Hafenordnung vorübergehend bereitgestellt werden.

3. Welches Gefährdungspotenzial hat jeweils für die Bevölkerung vorgelegen?

Bei dem Transport und dem Umschlag von radioaktivem Material werden sämtliche Vorschriften wie z. B. das Atomgesetz, die Strahlenschutzverordnung sowie alle Gefahrgutvorschriften angewandt.
Das Hansestadt Bremischen Hafenamtes (HBH) stellt die Einhaltung dieser gesetzlichen Regelungen in den bremischen Häfen sicher. So werden z. B. ausnahmslos alle Verpackungen der radioaktiven Güter, die den Vorschriften der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) unterliegen, vom HBH überprüft. Hierbei hat es in den letzten Jahren keinerlei Beanstandungen und Zwischenfälle gegeben. Auf Grund der strengen Anwendung aller relevanten Sicherheits-vorschriften werden seitens des HBH’s alle Maßnahme ergriffen, eine Gefährdung der Bevölkerung zu vermeiden.

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