
(Quelle: Lloyd-Werft)
Für die SPD-Fraktion habe ich den Senat befragt. Hier nun die Antworten:
1. Wie bewertet der Senat die Überlegungen der Europäischen Kommission, die Geltungsdauer der Rahmenbestimmungen für staatliche Beihilfen für den Schiffbau um drei Jahre bis zum 31.12.2011 zu verlängern?
Der Senat begrüßt, dass die Europäische Kommission frühzeitig Überlegungen zur Verlängerung der Geltungsdauer der Rahmenbestimmungen für staatliche Beihilfen bis zum 31.12.2011 angestellt hat. Er teilt und unterstützt die Einschätzung der EU-Kommission im Hinblick auf die Notwendigkeit, mehr Erfahrung mit den bestehenden Regelungen für Innovationsbeihilfen zu sammeln wie auch die Überlegung, das Nebeneinander zweier Rechtsgrundlagen für Schiffbaubeihilfen zu überprüfen.
Besondere Bedeutung misst der Senat der Frage bei, ob der Schiffbausektor auch weiterhin als sensibler Bereich mit den damit verbundenen spezifischen Beihilfebestimmungen zu betrachten ist oder ob diesem Wirtschaftszweig nicht durch Einbeziehung in die allgemeingültigen Beihilfebestimmungen mehr gedient sein kann.
2. Haben das Land Bremen, andere Bundesländer und/oder die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission geforderte Stellungnahme zu dieser Frage abgegeben, ggf welchen Inhalts?
Das Land Bremen hat gemeinsam mit den norddeutschen Küstenländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Sinne einer Verlängerung abgegeben.
3. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand und welche Konsequenzen resultieren daraus ggf. für das Land Bremen?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat am 13.03.2008 für die Bundes-regierung gegenüber der EU-Kommission dem Vorschlag der Kommission zugestimmt, die Geltungsdauer der Rahmenbestimmungen für den Schiffbau um weitere drei Jahre bis zum 31.12.2011 zu verlängern, um weitere Erfahrungen sammeln. Es wird davon ausge-gangen, dass die Rahmenbestimmungen für staatliche Beihilfen für den Schiffbau in der vorliegenden Form um weitere drei Jahre verlängert werden.
Vor dem Hintergrund dieser Perspektive ergibt sich für das Land Bremen keine veränderte Sachlage.”

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