
Mittwoch, 3. September 2008, 9.30 Uhr, Nordstraße 10, Saal 100
Anklagevorwurf: Wahlfälschung
Das Amtsgericht Bremerhaven hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Bremen - Zweigstelle Bremerhaven - vom 28. Mai 2008 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren wegen des Verdachts der Wahlfälschung eröffnet. Die Hauptverhandlung wird am Mittwoch, dem 03.09.2008 um 9.30 Uhr beginnen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, mit der unzutreffenden Behauptung, Bremerhaven sei sein Lebensmittelpunkt, erreicht zu haben, dass er in Bremerhaven in das Wählerverzeichnis und in die Liste der Wahlvorschläge aufgenommen wurde. Dadurch habe der Angeklagte am Tag der Wahl am 13. Mai 2007 an der Wahl teilgenommen und sich zur Bremischen Bürgerschaft sowie zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven zur Wahl gestellt. Tatsächlich soll der Angeklagte nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens mit seinem ersten Wohnsitz in Berlin ansässig sein und damit eine Wahlfälschung begangen haben.

Einen Kommentar schreiben